Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2007 - L 11 AL 185/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Ehegattenbeschäftigung - familienfremder Arbeitnehmer - gleichartige Beschäftigung - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gewöhnliches Engelt familienfremder Arbeitnehmer bei gleichartiger Beschäftigung als Grenze für die Grundlage des Arbeitsentgelts; Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes eines beschäftigten Ehegatten; Berücksichtigung des von dem Arbeitslosen erzielten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewöhnliches Engelt familienfremder Arbeitnehmer bei gleichartiger Beschäftigung als Grenze für die Grundlage des Arbeitsentgelts; Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes eines beschäftigten Ehegatten; Berücksichtigung des von dem Arbeitslosen erzielten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Höhe des Bemessungsentgeltes beim Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Ehegattenbeschäftigung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 05.05.2006 - S 9 AL 1773/04
- SG Hannover, 05.06.2006 - S 9 AL 1773/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2007 - L 11 AL 185/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2007 - L 11 AL 185/06
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Differenzierung der Leistung aufgrund von Ehe- oder Verwandtschaftsverhältnissen sind mit Rücksicht auf die aufgezeigte Manipulationsgefahr nicht geteilt worden worden (vgl BSGE 73, 263 = BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 16 für die Vorläuferregelung; die hier bis zum 31. Dezember 2004 gültige Fassung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2005 aufgehoben worden).
- LSG Bayern, 15.06.2007 - L 8 AL 8/06
Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes; Differenzierung der Leistung von …
Liegt das vom Arbeitslosen erzielte Arbeitsentgelt über dem gewöhnlichen Entgelt in gleichartigen Beschäftigungen, ist es in der Höhe entsprechend zu begrenzen, wobei das gewöhnliche Arbeitsentgelt die Obergrenze bildet (Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20.02.2007, Az.: L 11 AL 185/06 und des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 28.01.2005, Az.: L 3 AL 65/04).